Dr. Andreas Bartels Fachärzteliste IFA-RLP
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Ihre Stimme für die KV-Wahl RLP 2022

Initiative der Fachärzte in RLP
Initiative der Fachärzte in RLP

Ziele gemeinsam formulieren und anpacken – Facharzt- und Sektorenübergreifend

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– die Zukunft gemeinsam gestalten

Wofür wir stehen

Gemeinsame Zusammenarbeit

als wichtiger Faktor der vertragsärztlichen Versorgung

Gemeinsame Interessenvertretung

der Fachärzte und Psychotherapeuten gegenüber der KV und den Krankenkassen und innerhalb der Ärztekammer

Gemeinsame Zukunftsgestaltung

Freiberuflich - Sektorenübergreifend - Selbstverwaltend - Selbständig oder Angestellt

Gemeinsame Umsetzung

Intersektorale Versorgung am Beispiel einer Praxisklinik

Neueste Beiträge

Spargesetz statt Gesundheitsreform: Die Patienten werden die Zeche zahlen.


Mainz, 13.06.2026: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz haben Bundestag und Bundesrat die Chance auf eine echte Gesundheitsreform verspielt. Statt die Ursachen der Finanzkrise der gesetzlichen Krankenversicherung anzugehen, wird erneut bei den niedergelassenen Arztpraxen gespart – dort, wo der überwiegende Teil der ambulanten medizinischen Versorgung stattfindet.

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GKV-Spargesetz: Bundesregierung gefährdet die ambulante Versorgung – „Kassenmedizin wird zur Minimalmedizin“

Mainz, 13.05.2026: Die medizinische Versorgung in Deutschland gerät zunehmend in Schieflage. Mit dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 29.04.2026 wächst der Druck ausgerechnet auf den Bereich, der seit Jahren den größten Teil der Patientenversorgung zuverlässig sichert: die ambulante Medizin in den niedergelassenen Praxen.

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IFA-RLP: Einseitige Kürzungspläne gefährden die Versorgung – strukturelles Versagen der Finanzkommission

Mainz, 11.04.2026

Die IFA-RLP kritisiert den ersten Bericht der Finanzkommission Gesundheit mit deutlicher Sorge. Die vorgesehenen Maßnahmen greifen massiv in die ambulante Versorgung ein und treffen dabei nahezu ausschließlich die grundversorgenden Fachärztinnen und Fachärzte. Während für den vertragsärztlichen Bereich weitreichende Einschnitte vorgesehen sind, bleiben andere Versorgungsbereiche weitgehend unberührt.

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