GKV-Spargesetz: Bundesregierung gefährdet die ambulante Versorgung – „Kassenmedizin wird zur Minimalmedizin“

Mainz, 13.05.2026: Die medizinische Versorgung in Deutschland gerät zunehmend in Schieflage. Mit dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 29.04.2026 wächst der Druck ausgerechnet auf den Bereich, der seit Jahren den größten Teil der Patientenversorgung zuverlässig sichert: die ambulante Medizin in den niedergelassenen Praxen.

Dabei sind die Fakten eindeutig: Die ambulante Versorgung übernimmt 97 Prozent aller Behandlungsfälle – bei lediglich rund 16 Prozent Anteil an den Gesamtausgaben des Gesundheitswesens. Keine andere Struktur im deutschen Gesundheitswesen arbeitet so effizient, leistungsfähig und wirtschaftlich wie die niedergelassenen Arztpraxen.

Wer ernsthaft glaubt, ausgerechnet hier weiteres Einsparpotenzial zu finden, handelt weder ökonomisch rational noch gesundheitspolitisch verantwortungsvoll.

Während Praxen seit Jahren unter explodierenden Kosten für Personal, Energie, Digitalisierung und Bürokratie leiden, bleibt die Vergütung weit hinter der Realität zurück. Gleichzeitig werden immer mehr Leistungen aus den Krankenhäusern in die ambulante Versorgung verlagert – politisch gewollt, aber ohne die dafür notwendige wirtschaftliche Grundlage zu schaffen.

Hinzu kommt ein weiterer politischer Tabubruch: Der Staat zieht sich zunehmend aus seiner Verantwortung zurück. Versicherungsfremde Leistungen – etwa für Bürgergeldempfänger – werden weiterhin unzureichend aus Steuermitteln finanziert. Stattdessen werden Beitragsgelder der gesetzlich Versicherten genutzt, um Haushaltslöcher des Bundes zu stopfen. Gleichzeitig sollen ab 2027 die Steuerzuschüsse um weitere Milliarden gekürzt werden.

Das ist keine Gesundheitsreform. Das ist eine stille Demontage der ambulanten Medizin und eine respektlose Mißachtung unserer ärztlichen Leistungen.

Die Initiative der Fachärzte Rheinland-Pfalz leitet daraus eine klare und unbequeme Botschaft an Politik, Krankenkassen und Gesellschaft ab:

Kassenmedizin wird zur ausreichenden Minimalmedizin.

Die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte können medizinisch weit mehr leisten, als die gesetzliche Krankenversicherung künftig noch angemessen finanzieren will. Viele moderne diagnostische, therapeutische und zeitintensive Leistungen werden bereits heute nicht kostendeckend vergütet. Die jetzt geplanten weiteren Budgetierungen und Sparmaßnahmen verschärfen diese Entwicklung dramatisch.

Wer dauerhaft nur Minimalpreise bezahlt, wird am Ende auch nur Minimalversorgung erhalten.

Das bedeutet konkret: Praxen werden künftig gezwungen sein, Budgetüberschreitungen konsequent zu vermeiden. Leistungen, die wirtschaftlich nicht mehr tragbar innerhalb der GKV erbracht werden können, werden zunehmend als privatärztliche Leistungen angeboten werden müssen. Nicht aus Gier. Sondern aus betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit.

Denn irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem es Ärztinnen und Ärzten ebenso wie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr zugemutet werden kann, für inadäquate und gleichzeitig hochbudgetierte Vergütung im permanenten Hamsterrad zu arbeiten.

Gute Medizin hat ihren Preis. Hervorragende Medizin erst recht.

Wer eine hochwertige, moderne und individuelle medizinische Versorgung möchte, wird sich künftig darauf einstellen müssen, dafür zumindest teilweise selbst aufzukommen.

Die Politik muss endlich entscheiden, was sie will: Eine leistungsfähige ambulante Versorgung als tragende Säule des Gesundheitssystems – oder ein staatlich verwaltetes Minimalversorgungssystem mit immer längeren Wartezeiten, immer weniger Praxen und immer mehr Frustration bei Patienten und Behandlern.

Noch ist Zeit gegenzusteuern. Aber diese Zeit läuft ab.

Dr. Markus Schöne, Facharzt für Urologie

Karl Barwich, Facharzt für HNO-Heilkunde, v.i.S.d.P.