Die IFA RLP fordert einen zusätzlichen Hygienezuschlag

Hygiene spielt in der medizinischen Versorgung, ob ambulant oder stationär, eine wichtige Rolle. Grundlegende Mehranforderungen durch Änderungen im Infektionsschutzgesetz und der Landeshygieneverordnungen in den letzten Monaten führen zu erheblichen Zusatzkosten. Der Aufwand hierbei für die Praxen, vor allem bei interventionellen und operativen Eingriffen, aber auch mehr und mehr der konservativen Praxen in der täglichen Diagnostik nimmt deutlich zu.

Laut Zahlen des ZI-Praxis-Panel der KBV gaben die Praxen jährlich (vor der Pandemie!) bereits einen fünfstelligen Eurobetrag für zusätzlich geforderte Hygieneanforderungen aus. Dabei handelt es sich nicht nur um Materialaufwand und technische Geräte, sondern auch um Mitarbeiterschulungen und -qualifikationen, Umbaumaßnahmen, Zeitaufwand für ÄrztInnen und MitarbeiterInnen und vor allem um Validierungsmaßnahmen. Diese wurden 1998 in die Neufassung des Medizinproduktegesetzes mit aufgenommen und sind daher gesetzlich verpflichtend in der Praxis anzuwenden. Eine sogenannte Hygienepauschale von 2 Punkten (22,5 Cent pro Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale) deckt diesen Mehraufwand bei weitem nicht ab. Die IFA RLP fordert einen zusätzlichen Hygienezuschlag, je nach Prozedur on Top zur jeweiligen GOP, welche den wirklichen Aufwand ausgleicht und zukünftige Entwicklungen, z.B. den Energieaufwand oder technischen Fortschritt dynamisiert abbildet. Nur so ist eine annähernd kostendeckende Finanzierung der Hygienemaßnahmen in Arztpraxen und letztendlich eine gute und sichere Versorgung der PatientInnen auch in Zukunft auf hohem Niveau gewährleistet.